
Aufbau widerstandsfähiger Marktführer
Wir bringen Erfahrung aus über 100 Private-Equity-Transaktionen mit und pflegen partnerschaftliche Beziehungen.

Einführung in BlueMill
BlueMill ist ein in den Niederlanden ansässiger Investor, der mit führenden Unternehmen in Nischenmärkten zusammenarbeitet, die über eine etablierte Marktposition verfügen. Unser erfahrenes Investmentteam bringt Expertise aus über 100 Private-Equity-Transaktionen mit.
Bei BlueMill sind wir überzeugt, dass erfolgreiches Investieren auf Zusammenarbeit basiert. Wir arbeiten eng mit Gründern und Managementteams zusammen, um langfristiges, nachhaltiges Wachstum zu fördern, die Performance zu steigern und dauerhaften Wert zu schaffen.
Worin wir investieren
1
Wachstum
Wir konzentrieren uns auf profitable, wachsende und ambitionierte Unternehmen mit nachhaltigen Gewinnmargen.
Wir investieren in Unternehmen, die ein EBITDA von mindestens 3 Millionen Euro erwirtschaften.
Kleinere Investitionen tätigen wir über den MKB Fonds.
2
Großhandel & (IT)
Geschäftsdienstleistungen
Wir bevorzugen Großhändler und IT-Dienstleister.
Wir suchen Unternehmen, die Nischenmarktpositionen innehaben und mit von Natur aus wiederkehrenden Geschäftsmodellen arbeiten.
Unsere Branchenspezialisierung ermöglicht es uns, die richtige Expertise und das passende Netzwerk bereitzustellen.
3
Gründernachfolge
Wir arbeiten mit Gründerunternehmen zusammen, um gemeinsam die nächste Wachstumsphase zu realisieren.
Wir ermöglichen eine schrittweise Unternehmensnachfolge und stellen den bestehenden Aktionären Liquidität zur Verfügung.
Wir investieren üblicherweise als Mehrheitspartner (50 % - 75 %).
Team
Nachhaltig
Finanzen
Offenlegung
Verordnung
Um die Vorschriften zur Offenlegung nachhaltiger Finanzinformationen (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 einzuhalten, macht BlueMill Management BV (BlueMill) die folgenden Angaben.
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken
Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist definiert als: „ein Ereignis oder ein Zustand im Umwelt-, Sozial- oder Governance-Bereich, der, falls er eintritt, einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der Investition haben könnte“.
Bevor BlueMill im Namen eines von ihm verwalteten Fonds Investitionsentscheidungen trifft, durchläuft er einen festgelegten Entscheidungsprozess. Dieser umfasst bei konkreten Investitionen eine umfassende Due-Diligence-Prüfung sowie die Prüfung des Investitionsvorschlags und die Beratung durch den Anlageausschuss des jeweiligen alternativen Investmentfonds. Im Rahmen dieses Prozesses identifiziert BlueMill alle mit einer Investition verbundenen Risiken, einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken, und bewertet deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Zudem schätzt BlueMill die potenziellen (negativen) Auswirkungen auf den Wert der Investition ab. Nachhaltigkeitsrisiken werden somit in diesem Prozess berücksichtigt und minimiert.
Darüber hinaus zahlt BlueMill seinen Mitarbeitern eine Kombination aus festem und variablem Gehalt (einschließlich eines möglichen Bonus). Die variable Vergütung der jeweiligen Mitarbeiter berücksichtigt auch die Einhaltung aller bei BlueMill geltenden Richtlinien und Verfahren, insbesondere jener zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess.
Die Mitarbeiter werden bei Arbeitsbeginn bei BlueMill über die geltenden Richtlinien und Verfahren informiert.
Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der SFDR erklärt BlueMill, dass es die negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie sie in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Offenlegungsverordnung aufgeführt sind, nicht berücksichtigt und daher die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der SFDR beschriebenen Offenlegungen nicht vornimmt.
Zum jetzigen Zeitpunkt berücksichtigt BlueMill die negativen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht, (i) weil BlueMill nicht in der Lage wäre, alle relevanten Daten der Portfoliounternehmen von BlueMill unter Berücksichtigung angemessener Kosten für Kunden und Investoren zu erheben und/oder zu messen, und (ii) aufgrund der geringen Größe der Organisation von BlueMill eine solche Offenlegung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der SFDR und der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht verhältnismäßig wären.
BlueMill beobachtet die Marktentwicklungen (einschließlich der Datenverfügbarkeit) sowie die regulatorischen Entwicklungen weiterhin aufmerksam. BlueMill wird mindestens jährlich prüfen, ob und wann Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der SFDR anzuwenden ist.











